Donnerstag, 21. August 2008

Riester Rente: Wer ist förderberechtigt?

Zu den Förderberechtigten der Riester Rente zählen
- sozialversicherungspflichtige Arbeiter und Angestellte
- nicht erwerbstätige Ehepartner von geförderten Ehepartnern
- Beamte, Richter sowie Soldaten
- Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende
- Kindererziehende während der Elternzeit
- geringfügig Beschäftigte (die volle Rentenversicherungsbeiträge zahlen)
- Pflichtversicherte Selbstständige, wie Handwerker, Hebammen, Landwirte, Lehrer, Künstler, Publizisten und Hausgewerbetreibende
- Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten
- Bezieher von Krankengeld oder Vorruhestandsgeld
- Behinderte in anerkannten Werkstätten
- Pflegepersonen
- Beschäftigte von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit wurden
- Beschäftigte von geistlichen Genossenschaften und Diakonieen, die auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit wurden
- Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, die zusätzlich noch was fürs Alter ansparen wollen

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